Allgemeine Geschäftsbedingungen GRIMEDIO Arbeitsmedizin (Stand 01 / 2022)

Bedingungen für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen und Untersuchungen

  1. Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen werden durch den Auftraggeber mit Angabe von der Untersuchungsart und Menge an GRIMEDIO beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Regelfall in Schriftform, per Telefax oder per Mail durch die vom Vertragspartner benannte Person.
  2. Nach Durchführung der Untersuchung erhält der Auftraggeber eine Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers an der Untersuchung. Das Untersuchungsergebnis wird ausschließlich dem untersuchten Mitarbeiter mitgeteilt. Die Weitergabe des Ergebnisses ist im Binnenverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren.
  3. Bei der ersten Beauftragung wird ein schriftlicher und von einem Bevollmächtigten unterzeichneter Auftrag zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen benötigt (Download auf unserer Homepage). Weitere Untersuchungen für denselben Auftraggeber können formlos schriftlich oder über das Internetportal angemeldet werden.
  4. Bei Durchführung von Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers stellt dieser die zur Wahrnehmung der betriebsärztlichen Betreuung erforderlichen Räumlichkeiten und einen Internetzugang zur Nutzung mit GRIMEDIO-Ausstattung unentgeltlich zur Verfügung.
  5. Die Durchführung von Untersuchungen und Dienstleistungen in den Räumen des Auftraggebers ist nur möglich, wenn eine ausreichende Anzahl von Untersuchungen je Termin beauftragt wird.
  6. Werden vereinbarte Termine seitens des Auftraggebers nicht eingehalten, so werden bei einer Absage bis zu 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin 100% und bei einer Absage bis zu 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin 50% der für diesen Termin veranschlagten Einsatzzeit abgerechnet.
  7. Die für die jeweilige Untersuchung übliche Laborleistung wird durch GRIMEDIO ausgelegt und ist bereits im Preis enthalten. Aus Datenschutzgründen wird der genaue Umfang der jeweiligen Laboruntersuchung nicht mitgeteilt. Die Preisspanne der enthaltenen Auslage wird auf Anfrage mitgeteilt.
  8. Fremdleistungen (z.B. Röntgenaufnahmen oder notwendige Stellungnahmen behandelnder Ärzte) werden zusätzlich ausgelegt und separat in Rechnung gestellt.
  9. Der Auftraggeber willigt ein, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses (beim Führen der Patientenakten und im Rahmen des Schriftverkehres) erhobenen personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen der GRIMEDIO oder einem Dritten im Auftrag von GRIMEDIO gespeichert werden. Dies gilt insbesondere für Personendaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Mailadressen), Untersuchungsdaten (Art der Untersuchung, Datum, Befunde) und Schriftverkehr (Mailadressen, Datum, Inhalte).