Der Ablauf der Offshore Tauglichkeitsuntersuchung in unserer Praxis

In Ihrer Praxis bieten Sie auch Offshore-Tauglichkeitsuntersuchungen an. Was verbirgt sich hinter diesen Untersuchungen?

Die Arbeit auf Offshoreanlagen stellt eine besondere Herausforderung dar. Einige Tätigkeiten sind körperlich sehr anspruchsvoll und wer nicht fit genug ist, kann für sich und andere eine Gefährdung darstellen. Daher muss jeder, der im Offshorebereich arbeiten möchte, vorher an einer Fortbildung teilnehmen und sich auf die körperliche Eignung untersuchen lassen. Das gilt in der Regel selbst für Mitarbeiter, die nur tageweise auf den Anlagen eingesetzt werden und zum Beispiel Arbeiten im IT-Bereich ausüben. Auch diese Mitarbeiter könnten in eine Situation kommen, in der körperliche Fitness zwingend notwendig ist, Daher müssen bestimmte Mindestanforderungen von allen Mitarbeitern erfüllt werden – egal wo sie arbeiten.

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Wie viel Zeit muss man für die Untersuchung einplanen?

Wir planen etwa 90 Minuten für die Untersuchung ein. Es hängt aber auch davon ab, wie reibungslos die Tests laufen. Wenn zum Beispiel jemand Probleme beim Sehtest hat, kann es auch länger dauern. Da zu der Untersuchung auch eine Blutentnahme gehört und wir die Proben ins Labor schicken müssen, können wir die Bescheinigung nicht taggleich ausstellen. Wenn die Untersuchung am Vormittag stattfindet, haben wir in der Regel die Befunde am nächsten Werktag. Sobald sie vorliegen, können wir die Bescheinigung datenschutzkonform zum Download zur Verfügung stellen und schicken das Original dann noch einmal per Post. Manche Mitarbeiter kommen nicht aus Norddeutschland und möchten auf dem Weg zum Offshoreeinsatz oder zum Ausbildungskurs bei uns die Untersuchung machen. In solchen Fällen ist es immer wichtig, vorher genau abzustimmen, wie schnell wir eine Bescheinigung ausstellen können. Sprechen Sie uns dazu einfach vorher an!

Der Anspruch an die körperliche und psychische Belastbarkeit ist bei Offshore-Arbeitnehmern besonders hoch. Was sind für Sie typische K.O.-Kriterien? Wer kommt als Offshore-Mitarbeiter nicht infrage?

Ein typisches „KO-Kriterium“ ist zum Beispiel starkes Übergewicht. Bei der Arbeit auf Offshoreanlagen kann es vorkommen, dass man durch enge Luken kriechen muss. Ab einem bestimmten Körperumfang ist das einfach nicht mehr möglich. Natürlich können Mitarbeiter, die Drogen konsumieren, ebenfalls nicht eingesetzt werden. Auch chronische Krankheiten, die entweder die Leistungsfähigkeit stark einschränken oder jederzeit zu einem medizinischen Notfall führen könnten, können Ausschlusskriterien sein.

Kann man sich auf die Tauglichkeitsuntersuchung vorbereiten, indem man zum Beispiel vorher mehr Sport treibt und besser isst?

Unbedingt! Da die körperliche Fitness sehr wichtig ist, macht das auf jeden Fall Sinn (übrigens nicht nur für die Offshoreuntersuchung 😊). Zusätzlich sollte man vor der Untersuchung zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen. Starke Zahnschmerzen können sich schnell zu einem medizinischen Notfall ausweiten, der dann eine (sehr teure) Evakuierung nötig macht. Deshalb müssen eventuelle Zahnprobleme vor einem Offshoreaufenthalt behandelt werden.

AWMF, NOG, NOGEPA und OGUK sind die Standards, nach denen die Tauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Was verbirgt sich hinter den Abkürzungen und worin unterscheiden sich die Untersuchungen im Wesentlichen?

Die Offshoreanlagen in der Nordsee werden meist von norwegischen (NOG, früher OLF), britischen (OGUK, früher UKOOA), niederländischen (NOGEPA) und manchmal auch deutschen Firmen (AWMF) betrieben. Daher hat jede Nation Ihre eigenen Standards für diese Untersuchung entwickelt. Die groben Anforderungen sind überall gleich, in einigen Bereichen sind aber Grenzwerte oder die verwendeten Tests etwas anders definiert. Die norwegischen, britischen und niederländischen Zertifikate erkennen sich gegenseitig an, das deutsche Zertifikat wird derzeit leider nur in den Niederlanden anerkannt. Dazu kommt, dass manche Betreiber für sich entscheiden, nur ein bestimmtes Zertifikat anzuerkennen. Daher sollte man sich vorher genau erkundigen, welche Bescheinigung benötigt wird. Wir können alle Zertifikate ausstellen.

Was passiert, wenn man nach der Untersuchung für untauglich befunden wird? Gibt es noch die Möglichkeit, die Untersuchung zu wiederholen?

Die Untersuchung kann wiederholt werden, man muss jedoch angeben, ob man schon mal bei einer Untersuchung „durchgefallen“ ist. Viele Gründe für eine Nichteignung sind ja veränderbar. Wenn wir feststellen, dass jemand die Voraussetzungen nicht erfüllt, besprechen wir mit dem Mitarbeiter, woran es liegt und unter welchen Voraussetzungen eine Eignung gegeben wäre. Dann kann der Mitarbeiter sich auf die nächste Untersuchung vorbereiten. Natürlich kann es aber auch vorkommen, dass aufgrund einer Erkrankung generell keine Eignung besteht, das besprechen wir dann auch.

Haben Sie zum Schluss noch einen Tipp für zukünftige Offshore-Arbeitnehmer, die vor ihrer ersten Tauglichkeitsuntersuchung stehen?

Alles, was ohnehin sinnvoll ist: gesunde Ernährung, Bewegung, regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt, … und für den Tag der Untersuchung: Ausweis und ggf. Brille mitbringen!

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